FAQs
Festival-AGBs
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber in komplettem Umfang die unten angeführten Vertragsbedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Metal Embrace Team's (im folgenden Text als "Veranstalter" bezeichnet).
Eintritt
§ 1.
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Person, die von einem Erziehungsberechtigten beauftragt wurde, den Erziehungsaufgaben nachzukommen (schriftlicher Nachweis), Zutritt. Ohne diese Zustimmung haben Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr Zutritt. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Bis 12 Jahren ist der Eintritt frei.
Einverständniserklärung anfordern, mit einem Klick:
§ 2.
Der Veranstalter kommt für keine Hör- oder Gesundheitsschäden auf. Die direkte Nähe zu den Boxen ist zu vermeiden, der Gebrauch von Ohrenstöpseln empfohlen.
§ 3.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
§ 4.
Der Veranstalter behält sich vor, den Eintritt aus gerechtfertigtem Grund zu untersagen. Der Nennwert der Eintrittskarte wird dem Eigentümer zurückerstattet.
§ 5.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten und Videokameras ist grundsätzlich untersagt. Ton- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern sofern der Besucher nicht bereit ist Aufzeichnungsgeräte (Audio und Video ) zurückzulassen oder abzugeben.
Ticket
§ 6.I
Für den Erwerb eines Wochenend- oder Tagesticket für den 2. Veranstaltungstag erhält man ein Armband beim Betreten des Veranstaltungsgeländes nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, für den Erwerb eines Tagestickets für den 1. Veranstaltungstag ist die Eintrittskarte für das Betreten des Veranstaltungsgeländes ausschlaggebend.
§ 6.II
Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Das Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes ist mit einem Armband möglich, insofern dieses unbeschädigt ist. Bei beschädigtem Armband, sowie beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes mit Eintrittskarte verfällt das Recht auf das Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes.
§ 7.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
§ 8.
Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Rückerstattungsanspruch besteht nur bis zum Konzerttermin.
§ 9.
Vervielfältigung und Weiterverkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Jede Zuwiderhandlung wird strafrechtlich angezeigt.
§ 10.
Eintrittskarten sind nach dem ersten Entwerten nicht mehr übertragbar.
§ 11.
Änderungen an Veranstaltungsort, -zeit und -inhalt behält sich der Veranstalter vor.
Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
§ 12.
Den Weisungen der Ordnungskräfte und sonstigen vom Veranstalter beauftragten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten. Diese haben das Recht, bei Zuwiderhandlungen ein Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.
§ 13.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Sachen.
§ 14.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, sowohl auf dem Veranstaltungsgelände als auch auf Park- /Campingplatz, die durch übermäßigen Konsum von Alkohol oder Konsum sonstiger Drogen auffallen, des Geländes zu verweisen und ihn den zuständigen Behören zu melden.
Camping/Parkplatz
§ 15.
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf einen Park- bzw. Campingplatz.
§ 16.
Campen bzw. parken ist nur auf den dafür bestimmten Flächen gestattet. Weisungen der Einweiser ist ausdrücklich Folge zu leisten. Bei falschem Abstellen des Fahrzeugs behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Für die daraus entstehenden Kosten kommt der Halter des Fahrzeugs auf.
§ 17.
Es besteht generelles Glasverbot !!!
Außerhalb offiziell angelegter Feuerstellen ist das Errichten von Feuerstellen generell verboten.
Grillen ist aus brandschutztechnischen Gründen auf dem gesamten Gelände verboten!!!
§ 18.
Der Verkauf und das Anbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmitteln) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.
§ 19.
Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Gelände geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
§ 20.
Auf Rücksicht gegenüber anderen Veranstaltungsbesuchern ist besonders zu achten. Jeder Besucher ist zur Hilfe von Hilfsbedürftigen nach StGB verpflichtet. Bei Auffälligkeiten sind Ordnungskräfte und/oder sonstigen vom Veranstalter beauftragten Helfern zu unterrichten.
§ 21.
Der Campingplatz muss wieder in sauberem Zustand verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.
§ 22.
Das Leihen von Müllsäcken ist beim Campen vorgeschrieben. Für die Müllsäcke wird vorab ein Pfand von 5.- Euro erhoben. Bei gesäubertem Platz und anschließender Rückgabe des Restmülls an den Rückgabestellen wird nach Rückgabe von einem gefüllten Müllsack und einer Platzkontrolle das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet.
§ 23.
Der Veranstalter behält sich vor, straf- und/oder zivilrechtliche Verfahren einzuleiten.
Stand: 08.04.2012 – Änderungen vorbehalten.